Das Gesetz betreffend Patientenverfügung ist mit 1.6.2006 in Kraft getreten. Möglicher Inhalt und Gültigkeitserfordernisse werden im Gesetz geregelt. Verbindlich ist eine Patientenverfügung nur dann, wenn sie auf einer umfassenden ärztlichen Aufklärung beruht und durch einen Rechtsanwalt, Patientenanwaltschaft oder Notar errichtet wird.
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